Drei Euro Eigenbeteiligung
Der Erstattungspreis für die Schnelltests wird von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt. Davon erhält das Testzentrum 6,50 Euro vom Bund, 3 Euro werden von dem Kunden bezahlt.
Welche Ausnahmen gelten?
Schnelltests sollen für vulnerable Gruppen weiterhin gratis bleiben, darunter auch für Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie für Krankenhaus- und Pflegeheim-Besucher.
Wer zu einer vulnerablen Gruppe gehört, muss entsprechende Nachweise über die Berechtigung vorlegen.
Schnelltestbutler setzt neue Testregeln um
Das Schnelltestbutler-Team verfolgt alle aktuellen Regelungen & News und ist auf die kommenden Änderungen vorbereitet. Wir stellen Ihnen die nötigen Software-Updates zur Verfügung, sobald die neuen Testregeln in Kraft getreten sein werden.
Unser größtes Anliegen ist es, dass Sie konform mit der neuen Testverordnung weiter arbeiten können, ohne dass für Sie ein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Kostenpflichtige Tests über Schnelltestbutler
Wir haben die Software Schnelltestbutler speziell darauf optimiert, Ihnen die Arbeit bei kostenpflichtigen Tests abzunehmen. Ihre Kunden können mit über 15 Zahlungsmethoden bequem zahlen, die Einrichtung von kostenpflichtigen Angeboten in Ihrem Schnelltestbutler ist innerhalb wenigen Minuten möglich und wird von Ihrem Support-Ansprechpartner voll übernommen.
Falls Sie sich eventuell überlegen, Online-Zahlung Ihren Kunden anzubieten, hier eine gute Nachricht für Sie: Am 28.06. veröffentlichen wir eine detaillierte Anweisung zur Einrichtung von Online-Zahlungsmethoden, sodass Sie Online-Zahlung möglichst schnell Ihren Kunden zur Verfügung stellen können.
Wichtige Hinweise:
Über alle Neuigkeiten & Updates halten wir Sie informiert.
Stand: 27.06.2022
Gerne können Sie uns per Telefon oder Mail kontaktieren.
Telefon: +49 30 31199425.
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